Treibjagd Know how


Regeln für die Ansitzdrückjagd / Treibjagd

Lebensraum der Waldschnepfe

Ansitzdrück- / Bewegungsjagden auf Schalenwild tragen dazu bei, an wenigen Tagen den Wildbestand wirksam und waidgerecht zu regulieren, ohne dabei unverhältnismäßige Beeinträchtigungen des Erholungsverkehrs herbeizuführen. Der Jagderfolg dieser Tage führt zu einer Verminderung des Jagddruckes in der übrigen Zeit. Da sich das Wild während der Jagd meist in Bewegung befindet, erfordert diese Jagdmethode große Disziplin, sicheres Ansprechen und sicheres Schießen. Um den Wildbestand effektiv und waidgerecht regulieren zu können, sind folgende Verhaltensmaßregeln unabdingbar:

Jagdschein und Schießnachweis

An der Jagd kann/ darf als Schütze nur teilnehmen, wer einen gültigen Jagdschein besitzt und einen Schießnachweis über eine ausreichende Schießleistung/ Schießfertigkeit auf die laufende Keilerscheibe nach den Schießvorschriften des DJV („Keilernadel“) oder einen vergleichbaren Nachweis beim Schießen in einer In-Door-Schießanlage (Schießkino) erbracht hat. So hat der Jäger eine praktische Übung für die Treibjagd und kann nachweisen das er in der Lage ist Fachgerecht einen Schuss an das Stück Wild anzubringen.


Sicherheitsvorschriften bei der Treibjagd

  • Die im Jagdschein abgedruckten allgemeinen Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten.
  • Die teilnehmenden Jäger/ -innen haben eine warnfarbene Jagdjacke oder eine warnfarbene Weste über der Jagdbekleidung zu tragen (VSG 4.4).
  • Die Treiben werden teilweise „gehobelt“. Die Treiber kommen daher öfter an den Schützenständen vorbei bzw. sind bei den „Fernwechseltreiben“ beim Durchdrücken der Haupteinstände für die Schützen nicht unbedingt sichtbar. Auf sonstige Waldbesucher, Erholungsuchende, Reiter u. a., sowie die Treiberwehr ist daher in jedem Falle besonders zu achten.
  • Flintenlaufgeschosse dürfen nicht verwendet werden; insbesondere auch nicht für die Abgabe von Fangschüssen durch die Treiber/ Hundeführer ! Der zugewiesene Hochsitz/Stand darf während der angegebenen Jagdzeit nicht verlassen werden.
  • Es darf nur vom Hochsitz/ Stand aus bei sicherem Kugelfang (= Erdboden) geschossen werden (auch Fangschüsse). Nach Besteigen des Hochsitzes/ Standes und Klärung der Nachbarstände darf anwechselndes Wild, das vom Jagdausübungsberechtigten/ Jagdleiter zum Abschuss freigegeben und sicher angesprochen wurde beschossen/ erlegt werden.

Der Schuss auf das Stück Wild

  • Der Schuss auf ziehendes (nicht flüchtiges!!!) Schalenwild sollte nicht weiter als etwa 50 m sein und nur freihändig abgegeben werden; keinesfalls „vorhalten“, sondern im Blattbereich „mitfahren“.
  • Eindeutig erkennbar krankes und krankgeschossenes Wild ist vorrangig zu beschießen;notfalls auch auf weitere Entfernungen, soweit die Sicherheitsregeln dies zulassen.
  • Ein weiteres Stück aus gleicher Rotte/ Rudel darf nur dann beschossen werden, wenn das zuvor beschossene Stück gut getroffen und in Sichtweite des Schützen verendet oder sicher gefehlt ist.
  • Wenn ein/ -e teilnehmende/ -r Jäger/-in von ihrem/ seinem Stand aus 2 Fehlschüsse in Folge oder insgesamt 2 Fehlschüsse abgegeben hat, darf diese/ -r hiernach keinen weiteren Schuß mehr von ihrem/ seinem Stand mehr abgeben.





Nach der Jagdzeit

  • Nach Ablauf der angegebenen Jagdzeit darf nicht mehr geschossen werden, die Jagdwaffe ist zu entladen (Patronenlager und Magazin) und die Schützen haben bis zur Abholung durch die von der Jagdleitung Beauftragten auf den ihnen zugewiesenen Ständen zu verbleiben.
  • Den Beauftragten ist die Anzahl der abgegebenen Schüsse, die Anzahl und Art des gestreckten bzw. die Einwechsel von beschossenem sowie von angeschweißtem Wild persönlich bei der Abholung auf dem Stand anzuzeigen. Die Anschussmeldungen zu beschossenem bzw. angeschweißtem Wild ist mit den Beauftragten gemeinsam auszufüllen.
  • Jeder Anschuss und jeder vermutliche/ vermeintliche Fehlschuss wird von den Beauftragten im Zusammenwirken mit den Schützen verbrochen.
  • Die Schützen, die eine Nachsuche verursacht haben, haben sich für die Mitwirkung bei der Nachsuche ausnahmslos zur Verfügung zu stellen !
  • Für die Markierung von Anschüssen findet Farbmarkierungsband Verwendung, wobei für bestätigte Anschüsse rotes Markierungsband und für vermeintliche Fehlschüsse (Kontrollsuchen) blaues Markierungsband verwendet wird. Die Anschüsse sind damit in Augenhöhe zu markieren.

Hundeführer & Treibe

  • Die Fundorte von durch Treiber/ Hundeführer verendet aufgefundenem oder von diesen mit Fangschuss erlegtem Wild sind von diesen deutlich sichtbar mit gelbem Markierungsband zur Orientierung der Schweißhundführer zu kennzeichnen. Die aufgefundenen bzw. mit Fangschuss erlegten Stücke sind dem jeweiligen Fundort eindeutig zugeordnet, zwecks ggf. später erforderlich werdender Überprüfung dieser Stücke, zu kennzeichnen.
  • Alle erforderlichen Angaben zu diesen Stücken sind von den Treibern/ Hundeführern unmittelbar persönlich an den Jagdleiter bzw. an den für sie zuständigen Beauftragten zu richten.
  • Selbständiges Nachsuchen der Schützen, auch das Ausgehen deutlicher Schweißfährten ist untersagt !
  • Angeschweißtes/ krankgeschossenes Wild, das sich nach dem Schuss in Sichtweite nieder getan hat und während des Treibens für die Abgabe eines Fangschusses vom Hochsitz/Stand aus jedoch unerreichbar war, darf nach Ablauf des Treibens zwecks Abgabe des Fangschusses erst in Anwesenheit des anstellenden Beauftragten nur dann angegangen werden, wenn das krankgeschossene Wild den / die angehenden Jäger nicht wahrnehmen kann und keine Gefahr mehr für eine weitere Flucht des angeschweißten Wildes besteht, es sich also um schwerstkrankes Wild handelt, das nicht mehr in der Lage ist, die Flucht zu ergreifen und bei sicherem Kugelfang (= Erdboden) mit einem Fangschuss sicher zur Strecke gebracht werden kann.

Allgemeines zur Treibjagd

  • Die von den Beauftragten erfassten Daten über die erforderlichen Nachsuchen sind dem Jagdleiter bzw. dem mit der Organisation der Nachsuchen von der Jagdleitung Beauftragten persönlich vorzutragen und die entsprechenden Unterlagen dazu zu übergeben.
  • Die Behandlung des erlegten Wildes wird vor Jagdbeginn bekannt gegeben. Beachten Sie bitte diese Grundregeln im Interesse einer sicheren, reibungslosen und waidgerechten Jagd. Sie haben sich aus der Praxis heraus als notwendig erwiesen und helfen mit, jagdliche Freuden und notwendige Wildstandsregulierungen in Einklang zu bringen.
  • „Alkoholverbot“ und / oder ein Gebot zur Benutzung von Jagdwaffen mit einem Mindestkaliber von 7,62 mm (= Kal. .30) oder 8 mm unter Verwendung von „bleifreien“Geschossen.
  • Jeder Jagdausübungsberechtigte kann sich seine eigenen „Spielregeln“ nach den jeweiligen Erfordernissen aufstellen, um für sich mit einem bestimmten Aufwand das größtmögliche Zielzu erreichen.
  • Für die Durchführung einer Ansitzdrück- / Bewegungsjagd sollte überlegt werden, ob diese nicht sinnvoller Weise revierübergreifend mit den Jagdnachbarn zusammen durchgeführt werden kann, um z. B. beim Hunde-/ Meuteeinsatz nicht mit rechtlichen Vorschriften („Überjagende Hunde“) in Konflikt zu gelangen, aber auch um bei einem enorm hohen Aufwand, ob dieser nun für einen oder mehrere Jagdbezirke aufgewendet wird, gemeinsam größeren jagdlichen Erfolg zu haben.
  • Günstigerweise könnten der / die Jagdbezirk / -e räumlich in ein „Vormittags-Treiben“ und ein „Nachmittags-Treiben“ eingeteilt werden, die aus Gründen der Fleischhygiene dann nicht wesentlich länger als ca. 2 bis max. 3 Stunden dauern sollten. Nachmittags kann dann in der Regel ohne weitere Störung des Jagdbetriebes im „Vormittags-Treiben nachgesucht werden.
  • Sollte eine Wundfährte doch in das „Nachmittags-Treiben“ hinein führen, so wird die Suche an der Stelle des „Einwechselns“ zunächst unterbrochen und später fortgeführt. Ist diese Einteilung nicht möglich und sollte die Jagd nur ein Treiben von etwa 3 bis 4 Stunden Dauer beinhalten, so sollte in jedem Falle nach längstens 2 ½ Stunden eine „Aufbrechpause“ von ca. 15 bis 30 Minuten Dauer vorgesehen werden, in der absolute Schussruhe herrschen sollte. In dieser „Aufbrechpause mit Schußruhe“ sollte die Abgabe von Fangschüssen nicht zugelassen werden, da das dadurch entstehende Gefährdungspotential von niemandem einschätzbar ist und daher von vornherein ausgeschlossen werden muß.

Nachsuchen nach der Drück-, Ansitzdrückjagd und Bewegungsjagen

Das „normale“ Fluchtverhalten der bei uns hauptsächlich vorkommenden Schalenwildarten, welche Reh-, Rot- und Schwarzwild sind, zu beschreiben. Ebenfalls habe wir das „Regel-Fluchtverhalten“ bei Laufschüssen oder Waidwundschüssen dieser Wildarten beschrieben, wobei es selbstverständlich auch Ausnahmen davon gibt, denn es heißt ja nicht umsonst: „Keine Regel ohne Ausnahme“ oder „Ausnahmen bestätigen die Regel“.