Jagdhundeprüfung


Ansitz in der DeckungIn diesem Artikel sind in Abkehr üblicher Darstellung einzelner Prüfungen deren generelle Grundlagen erörtert. Das Prüfungswesen ist (insbesonderegegenwärtig) einem stetigen Wandel unterworfen Es kommt vor allem für den angehenden (Jung-)Jäger darauf an, Verständnis für dessen Grundlagen zu entfalten. Im Einzelfall sind die genauen Vorschriften den jeweils gültigen Prüfungsordnungen zu entnehmen, über die jeder das Fach Jagdbetrieb Unterrichtende oder Hundeobmann der Jägerschaften Auskunft erteilen kann. Der mehr oder weniger gut ausgebildete Hund wird, auch abhängig von seinen genetisch bedingten Anlagen, nach der Ausbildung mehr oder weniger gut “seinen Mann” in der Revierpraxis stehen. Von diesem Leistungsstand hängt es ab, in welcher Weise er zur Zucht verwandt wird und auch, welchen “Marktwert” er verkörpert. Letzterer ist von Bedeutung beispielsweise, wenn ein Hund verkauft werden soll oder wenn es um den Schadenersatz geht.

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Verbandsprüfungen Jagdhundeprüfung

Als Verbandsprüfungen werden alle Prüfungen bezeichnet, die nach den Prüfungsordnungen des Jagdgebrauchshundverbandes abgehalten werden bzw. nach Prüfungsordnungen der dem Jagdgebrauchshundverband angeschlossenen Zuchtvereine. Man unterscheidet Anlage- (Zucht-) prüfungen, Leistungsprüfungen und solche zur Erringung sogenannter Leistungszeichen. Neben den Verbandsprüfungen gibt es weitere Hundeprüfungen, beispielsweise die auch bedeutsamen Brauchbarkeits- oder Jagdeignungsprüfungen der Bundesländer sowie die außerhalb des Jagdgebrauchshundwesens des JGHV stattfindenden Prüfungen nach den Prüfungsordnungen der FCI.


1.1 Anlage- oder Zuchtprüfungen z.B. VJP oder HZP

Sinn und Zweck einer Anlageprüfung ist die Feststellung der natürlichen Anlagen des Jagdhundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch sowie als Spezialhund oder als Zuchthund. Die Zuchtprüfungen dienen ferner dem Erkennen des Erbwertes der Eltern, dessen Feststellung durch Prüfung möglichst vieler
Wurfgeschwister erleichtert wird. Aus jagdethischen Gründen liegt das Schwergewicht der Beurteilung eines fertigen Jagdhundes heute bei den Leistungen nach dem Schuß. Daher haben die Richter auf den Zuchtprüfungen ihr besonderes Augenmerk auf die Feststellung der Anlagen und Eigenschaften zu richten, die den sicheren Verlorenbringer oder Nachsuchenhund befähigen und auszeichnen. Dazu sind eine sehr gute Nase, gepaart mit Finder- und Spurwillen sowie
Wesensfestigkeit, die sich in der Ruhe, in der Konzentration und im Durchhaltewillen bei der Arbeit zeigen, sichere Anhaltspunkte.

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Bei den Anlageprüfungen muss es die höchste Aufgabe der Richter sein, Hunde zu ermitteln, die durch ihre gezeigten Anlagen für die Jagdgebrauchshundzucht besonders wertvoll sind. Die Anlage- und Zuchtprüfungen sollen zugleich bei der gesamten Jägerschaft Verständnis für die Arbeit des für die Jagd brauchbaren Hundes wecken. Es besteht wohl Einigkeit zwischen Praktikern und Wissenschaftlern, dass das fertige “Produkt” Jagdhund in etwa 1/3 Anlage, d. h. genetisch
bedingt ist, während es zu 2/3 umweltbedingt ist. Da der Mensch die Umwelt des Hundes bewusst oder unbewusst gestaltet, hängt es mithin weitgehend von ihm ab, was aus einem Welpen, einem Jagdhund, einmal wird. Je älter ein Hund ist, um so schwieriger ist es, genau festzustellen, welche Verhaltensweisen anlagebedingt und welche erlernt, d.h. zum Teil anerzogen sind. Eine selbstverständliche Konsequenz aus dieser Erkenntnis ist, dass im Hinblick auf ganz bestimmte Verhaltensweisen (Anlagen) frühestmöglich Feststellungen getroffen werden müssen. Unabhängig davon ist es bedeutsam, festzustellen,
ob ein junger Hund frühzeitig in der Lage ist, ganz bestimmte Verhaltensweisen zu erlernen, d. h. für sein Leben als Jagdhund wesentliche Erfahrungen zu machen und zu speichern. Auch das festzustellen ist Aufgabe einer Anlage- und Zuchtprüfung, wobei diese daneben auch wesentliche Rückschlüsse im Hinblick auf die Frage erlaubt, inwieweit ein Hund überhaupt lernfähig und belastbar ist. Die skizzierten Feststellungen können in einer Art Testverfahren im Rahmen bestimmter Versuchsanordnungen, später auch im Jagdrevier, getroffen werden. Möglichkeiten für die Abhaltung
von Anlageprüfungen sind jedoch zeitlich nur im Frühjahr und im Herbst gegeben. Dazwischen liegt die Spanne der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit des Jungwildes sowie die Zeit der dichten Vegetation. Diese Gegebenheiten erlauben generell (mit Ausnahme der Schweißprüfungen) kein Prüfungsgeschehen.

Im Hinblick auf das Alter der Hunde und die jahreszeitliche Vorgabe für das Prüfungsgeschehen werden Anlage- und Zuchtprüfungen mithin im  Frühjahr und im Herbst abgehalten, wobei bei den vergleichsweise jungen Hunden lediglich ganz bestimmte Verhaltensweisen festgestellt und dokumentiert werden. Es handelt sich um
sowie auffällig negative Verhaltensweisen des Hundes, gewisse körperliche Mängel und die
Schussfestigkeit festgehalten.


Prüfungsfächer

Die Prüfungsfächer sind natürlicherweise gewissen Modifikationen unterworfen, je nachdem, um was für eine Rasse oder Schlag von Jagdhund es sich handelt. Bei den etwas älteren Hunden wird im Herbst schon die Arbeitsfreude einer Beurteilung unterzogen oder beispielsweise auch die Wasserarbeit oder das Verlorenbringen von Federwild oder Haarwild auf einer Schleppe sowie der allgemeine Gehorsam. Es steht dann die Frage nach der Entwicklung der natürlichen Anlagen des Junghundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im Jagdbetrieb und/oder als Zuchthund im Vordergrund. Bewertet werden die Arbeiten auf den Anlage- und Zuchtprüfungen, wie bei anderen Prüfungen generell auch, mit Prädikaten, und zwar mit “ungenügend”, “mangelhaft”, “genügend”, “gut”, “sehr gut” und in Ausnahme! “hervorragend”, wobei diese Prädikate bei fast allen Prüfungen nach ganz bestimmten Punktsystemen in Leistungsziffern oder Punkte umgesetzt werden. Nach einem in den Prüfungsordnungen festgeschriebenen Bewertungssystem werden als dann die Gesamtergebnisse oder auch Mindestergebnisse für das Erreichen einer ganz bestimmten Qualifikation errechnet.