Bisamratte Steckbrief


Der Bisam ( Ondatra zibethicus ) bzw. die Bisamratte, wie sie häufig auch bezeichnet wird,  kommt ursprünglich aus Nordamerika, gehört zu den Nagetieren und wurde zur Pelztierzucht hier eingeführt. Zoologisch gesehen keine Rattenart, sondern zu den Wühlmäusen gehörig, daher ist der Name Bisam der eigentlich korrekte. Er erreicht eine Kopf-Rumpflänge von 35 cm und ein max. Gewicht von ca. 2,3 kg. Das am Wasser lebende Nagetier baut seine Wohnhöhlen in Uferböschungen, Deiche und Dämme und wird deshalb ebenso bejagt. Oftmals wird die Bisamratte mit dem Nutria verwechselt. hier gibt es jedoch eine Unterschiede.


Bisamratte (Ondatra zibethicus) – Zoologische Einteilung


Wissenschaftlicher Name Ondatra zibethicus
Ordnung Nagetiere (Rodentia)
Unterordnung Mäuseartige (Muroidea)
Familie Wühler (Cricetidae)
Unterfamilie Wühlmäuse (Arvicolinae)
Tribus Ondatrini
Art Bisamratte





Steckbrief Natur – Bisamratte


Lebensalter bis
Lebensraum Al
Lebensweise
Gewicht 2 – 3 kg
Körperlänge
Nahrung
Paarungszeit / Tragezeit Mai –
Geburt
Merkmale Ausgewachsen

Beschreibung des Bisam


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Aussehen der Bisamratte


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Bisamratte Lebensraum


Die Bisamratte stammt ursprünglich aus Nordamerika. Die heutzutage in Mitteleuropa lebenden Vorkommen gehen zurück auf das Jahr 1905. Bei Prag wurden damals aus Kanada stammende Individuen ausgesetzt. Infolge weiterer geplanter oder zufälliger Ansiedlungen eroberte der Nager große Teile Eurasiens von der Bretagne bis zum Schwarzmeer. Später kamen vielerorts weitere, aus Zuchten entkommene Tiere hinzu.
Die Bisamratte lebt an stehenden sowie fließenden Gewässern. Ihre Lebensweise bezeichnet man daher als semiaquatisch. In Uferböschungen, Deichen und Dämmen baut sie ihre Wohnröhren und Tunnelsysteme und richtet so aus wasserbaulicher Sicht oft Schäden an, weshalb sie verfolgt wird. Im Winter errichtet sie aus Wasserpflanzen ihre kegelförmigen Wohnburgen, die einen Durchmesser von ein bis zwei Metern haben. Die Bisamratte ist ein Neozoon und wird vom Bundesamt für Naturschutz als invasive Art eingestuft.


Lebensweise des Bisam


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Ernährung Bisam


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Bisamratte Fortpflanzung


Während der Fortpflanzungszeit besetzen Bisamratten ein Revier, das sie gegen ihre Artgenossen auch verteidigen. Die Größe des Reviers ist abhängig von den jeweiligen Nahrungsbedingungen. Durchschnittlich ist ein Revier zwischen 3000 und 5000 Quadratmetern groß.

In klimatisch begünstigten Lebensräumen kann sich die Bisamratte das gesamte Jahr über fortpflanzen. Das lässt sich beispielsweise in den südlichen Regionen der USA beobachten. Fortpflanzungszeit ist in Mitteleuropa in der Regel von März bis September. Allerdings hat man auch in Mitteleuropa schon während des Winterhalbjahres trächtige Weibchen oder Jungtiere beobachtet. In der Regel kommt es in Mitteleuropa zu zwei Würfen während eines Jahres. Bei sehr guten Umweltbedingungen ist auch ein dritter Wurf möglich. Die Tragezeit beträgt 30 Tage. Würfe bestehen aus vier bis neun Jungen. Der normale Wurf besteht aus fünf bis sechs Jungtieren. Im folgenden Jahr sind die Jungtiere wiederum geschlechtsreif. Ihre – sehr rasche – Ausbreitung erfolgt entlang ihres natürlichen Lebensraums, also stromauf und stromab entlang von Bächen und Flüssen.

Die bei Geburt etwa zwanzig Gramm schweren Jungen werden blind und nackt geboren. Ihr dichtes und seidiges Nestlingsfell entwickeln die Jungtiere innerhalb der ersten 14 bis 18 Tage; ihre Augen öffnen sich zwischen dem 10. und 14. Lebenstag. Nach etwa vier Wochen beginnen die Deckhaare zu wachsen; dieser Haarwechsel in das sogenannte Alterskleid ist nach vier Monaten abgeschlossen. Die Tiere haben dann etwa ein Gewicht von 600 Gramm erreicht. Großgezogen werden die Jungtiere in den Wohnburgen.





Bejagung der Bisamratte


Bisam und Nutria unterliegen dem allgemeinen Schutz wildlebender Tiere. Sie dürfen bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes (s.o.) gefangen oder getötet werden (vgl. § 61 LG/NW). In diesen Fällen kommt § 13 Abs. 6 S. 2 WaffG zur Anwendung. Wenn der Abschuss von besonders geschützten Tieren im Rahmen der befugten Jagdausübung zulässig ist, gilt dieses erst Recht für Tiere, die nur dem allgemeinen Schutz wildlebender Tiere unterliegen.

Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe nach § 10 Abs. 5 WaffG bedarf es nicht. Es bestehen daher keine Bedenken, wenn Jagdausübungsberechtigte und von ihnen ermächtigte Jagdgäste Bisam und Nutria im Rahmen der Jagdausübung durch Abschuss töten. Es wird darauf hingewiesen, dass in Naturschutzgebieten die Bekämpfung von Bisam und Nutria einer naturschutzrechtlichen Ausnahme oder Befreiung bedarf, sofern die Schutzausweisung ein Verbot des Fangen und Tötens von wildlebenden Tieren enthält und die Bekämpfung von Bisam und Nutria nicht ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen wird.

Die Bisamratte im Bundesjagdgesetz:

Das Bisamratte unterliegt nicht dem Jagdrecht. Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 zählt die Bisamratte weiterhin nicht zu den jagdbaren Arten. Dennoch werden mit Ausnahmegenehmigungen von Unteren Landschaftsbehörden jährlich tausende Tiere geschossen oder gefangen. Dazu bedarf es einer waffenrechtlichen Genehmigung. Ausführliche Informationen zur Bekämpfung von Bisam und Nutria finden sich im Gemeinsamen Erlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.10.2008 (PDF)


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Video zur Bisamratte


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