Waidgerechtigkeit

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“Das ist des Jägers Ehrenschild,
dass er beschützt und hegt sein Wild,
waidmännisch jagt, wie sich’s gehört,
den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.”


Unter Waidgerechtigkeit versteht man das Handeln des Jägers nach geschriebenen und ungeschriebenen Gesetzen. Die Waidgerechtigkeit soll außerdem dem Schutz der Wildtiere und der Natur dienen.

Darüber hinaus heißt weidgerecht auch, die Fachkenntnisse der Jagd, über die Wildtiere und die Natur zu besitzen. Es soll moralische Verpflichtung sein, sich gegenüber den Wildtieren, der Natur und auch den Mitjägern so zu verhalten, wie es der Anstand verlangt.

Verschiedene Begriffe werden mit der Waidgerechtigkeit in Verbindung gebracht, wie z.B. das richtige Verhalten beim lebenden und am erlegten Wild, Jagdverhalten in der Winterzeit oder aber auch ein Nachsucheverhalten bei verletzten Wildtieren.

Grundsätzlich soll vor allem jedoch der Respekt und die Ehrerbietung vor dem Schöpfer, der Natur und den Wildtieren zum Ausdruck gebracht werden.

Die Waidgerechtigkeit oder Wildtiergerechtigkeit ist im Jagdgesetz festgelegt und bezeichnet gewisse Normen und Regeln, die für jede(n) verantwortungsbewusste(n) Jägerin bwz. Jäger gelten.






Definition Waidgerechtigkeit


Waidgerechtigkeit oder auch Weidgerechtigkeit nennt man einen gewissen Kanon an Normen und Regeln, die für jeden verantwortlichen Jäger oder Angler gelten sollten.
Dies umfasst unter anderem die Hege des Wildes oder der Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte als grausam geltende Jagd- bzw. Angelmethoden. Diese Regeln sind nicht starr fixiert, sondern befinden sich in stetiger Weiterent-wicklung.

Entenweiher
Waidgerechte Jagd ist oberstes Gebot

So gilt zum Beispiel der Schrotschuss auf Rehe nicht mehr als waidgerecht, obwohl dies in früherer Zeit anders gesehen wurde.
Viele zunächst aus Übereinkunft getroffene Normen haben sich später in schriftlicher Form in Gesetzen oder anderen Verordnungen durchgesetzt.

Auch der Begriff der Waidgerechtigkeit selbst ist in die Jagdgesetze eingegangen. Erstmals eingeführt in die Gesetzessprache wurde der Begriff als „Deutsche Waidgerechtigkeit“ im § 4 des Reichsjagd-gesetzes vom 3. Juli 1934. Auch heute noch ist er z. B. im § 1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes zu finden:
„Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.

Ähnlich formuliert sind die Landes-Jagdgesetze in Österreich:
„Die Jagd ist in einer allgemein als waidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der Grundsätze einer geordneten Jagdwirtschaft auszuüben.“ (NÖ Jagdgesetz 1974, § 1, Abs 2).

Daneben gelten die nicht schriftlich normierten Regeln der Waidgerechtigkeit als mit Usancen vergleichbares Gewohnheitsrecht und entfalten darum Gesetzeskraft: Im Sinne der Waidgerechtigkeit handelt man nach bestimmten Regeln, auf deren Einhaltung sich alle Beteiligten verlassen können („es wurde immer so gemacht“).

Gesetzliche Regelungen zur Waidgerechtigkeit gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich.

Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur weidgerechten Hege des Wildes verbunden, damit ein artenreicher und gesunder Wildstand sich entwickeln könne und erhalten werde”.

Die Waidgerechtigkeit umfasst einen Kanon an Normen und Regeln, die die Achtung des Jägers oder der Jägerin gegenüber dem Mitgeschöpf widerspiegelt. Diese Regeln zielen darauf ab, dass die Jäger/innen ihr Handwerk verantwortungsbewusst und beispielhaft ausüben. Dazu gehört auch das Bestreben, das Tier möglichst effizient und tierschutzgerecht (ohne zu leiden) zu erlegen.

Unerlaubte Mittel und Methoden der Jagd sind durch das Landesjagdgesetz verboten.